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   LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10   

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LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10 (https://dejure.org/2010,17737)
LAG München, Entscheidung vom 29.07.2010 - 3 Sa 217/10 (https://dejure.org/2010,17737)
LAG München, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 3 Sa 217/10 (https://dejure.org/2010,17737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen - Surrogationstheorie - Urlaubsabgeltung bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen - Surrogationstheorie - Urlaubsabgeltung bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit - Ruhendes Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Ausschluss des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Abgeltung übergesetzlichen Tarifurlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Ausschluss des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Abgeltung übergesetzlichen Tarifurlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10
    Nach der vom Bundesarbeitsgericht vorgenommenen Änderung seiner Rechtsprechung durch die Entscheidung vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) fänden tarifvertragliche Ausschlussfristen auf Urlaubsabgeltungsansprüche gem. § 7 Abs. 4 BUrlG Anwendung, soweit Urlaubsansprüche aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Falle Schultz-Hoff wegen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums nicht verwirklicht werden könnten.

    Denn seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07), die im Anschluss an die Schultz-Hoff-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06) erging, ist davon auszugehen, dass der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist, und wenn aus diesem Grunde der Urlaub nicht eingebracht werden konnte bzw. kann.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der grundlegenden Entscheidung vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) der genannten Richtlinie zwar keine unmittelbare Wirkung im nationalen Recht beigemessen und offen gelassen, ob § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG i. S. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einschränkend ausgelegt werden könne.

    Da das Bundesarbeitsgericht (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, Juris - Rn. 62) nun nicht mehr vom "Surrogationscharakter" des Abgeltungsanspruchs ausgeht, kann auch nicht mehr angenommen werden, dass der Abgeltungsanspruch nur bei Arbeitsfähigkeit erfüllbar sein soll.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) ausdrücklich offen gelassen, ob dies noch gilt.

  • LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Auszug aus LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10
    Er ist ein Geldanspruch, der nicht mehr an die urlaubsrechtlichen Vorgaben gebunden ist (vgl. LAG Köln 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09, Juris - Rn. 26 m. w. N.).

    36 Jedoch kann dieses Argument nun nicht mehr durchgreifen, weil - wegen des Wegfalls des "Surrogationscharakters" des Urlaubsabgeltungsanspruchs - für diesen zum "normalen" Zahlungsanspruch gewordenen Anspruch das "eigene Zeitregime", dem der Urlaubsanspruch unterfällt, nicht (mehr) gilt (ebenso LAG München 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09; LAG Köln 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09; a. A. z. B. LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 - 11 Sa 64/09).

    Deshalb ist es nur konsequent, wenn der Abgeltungsanspruch dem allgemein wirkenden tarifvertraglichen Zeitregime der Verfallfristen unterfällt (ebenso im Ergebnis LAG München 24.06.2010 aaO; LAG Köln 20.04.2010 aaO).

  • ArbG Regensburg, 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Regensburg hat mit Endurteil vom 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09 -, auf das hinsichtlich des unstreitigen Sachverhalts im Übrigen und des streitigen Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug, der erstinstanzlich gestellten Anträge sowie der Einzelheiten der rechtlichen Erwägungen des Erstgerichts verwiesen wird, die Klage abgewiesen.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg, Kammer Landshut, vom 04.02.2010, Az. 8 Ca 1022/09, aufgehoben.

  • LAG München, 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09

    Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10
    36 Jedoch kann dieses Argument nun nicht mehr durchgreifen, weil - wegen des Wegfalls des "Surrogationscharakters" des Urlaubsabgeltungsanspruchs - für diesen zum "normalen" Zahlungsanspruch gewordenen Anspruch das "eigene Zeitregime", dem der Urlaubsanspruch unterfällt, nicht (mehr) gilt (ebenso LAG München 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09; LAG Köln 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09; a. A. z. B. LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 - 11 Sa 64/09).

    Deshalb ist es nur konsequent, wenn der Abgeltungsanspruch dem allgemein wirkenden tarifvertraglichen Zeitregime der Verfallfristen unterfällt (ebenso im Ergebnis LAG München 24.06.2010 aaO; LAG Köln 20.04.2010 aaO).

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10
    Er beanstandet, dass sich das Arbeitsgericht nicht mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 20.01.2009 - 9 AZR 650/07) auseinandergesetzt habe.

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat bisher entschieden, dass tarifvertragliche Ausschlussfristen auf Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche keine Anwendung finden, weil diese ohnehin aufgrund Gesetzes befristet seien und einem eigenständigen - urlaubsrechtlichen - Zeitregime unterlägen (vgl. aus jüngster Zeit BAG 20.01.2009 - 9 AZR 650/07).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10
    Dies gilt nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2010 (9 AZR 128/09) auch für den Schwerbehindertenzusatzurlaub aus § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX.

    c) Dies alles gilt auch für den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 125 Abs. 1 SGB IX (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10
    Der Kläger ist der Auffassung, er habe auf der Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06 - "Schultz-Hoff") sowie der im Anschluss daran entwickelten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf die geltend gemachte Urlaubsabgeltung.

    Denn seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07), die im Anschluss an die Schultz-Hoff-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06) erging, ist davon auszugehen, dass der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist, und wenn aus diesem Grunde der Urlaub nicht eingebracht werden konnte bzw. kann.

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10
    Die sich aus dem Ablauf der Ausschlussfrist ergebenden Rechtsfolgen treten grundsätzlich auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer, zu dessen Ungunsten die Ausschlussfrist sich auswirkt, die rechtzeitige Geltendmachung seiner Ansprüche schuldlos versäumt oder wenn er die Rechtslage falsch beurteilt (z. B. BAG 22.01.2008 - 9 AZR 416/07; BAG 13.12.2007 - 6 AZR 222/07; LAG München aaO).
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07

    Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10
    Die sich aus dem Ablauf der Ausschlussfrist ergebenden Rechtsfolgen treten grundsätzlich auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer, zu dessen Ungunsten die Ausschlussfrist sich auswirkt, die rechtzeitige Geltendmachung seiner Ansprüche schuldlos versäumt oder wenn er die Rechtslage falsch beurteilt (z. B. BAG 22.01.2008 - 9 AZR 416/07; BAG 13.12.2007 - 6 AZR 222/07; LAG München aaO).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10
    36 Jedoch kann dieses Argument nun nicht mehr durchgreifen, weil - wegen des Wegfalls des "Surrogationscharakters" des Urlaubsabgeltungsanspruchs - für diesen zum "normalen" Zahlungsanspruch gewordenen Anspruch das "eigene Zeitregime", dem der Urlaubsanspruch unterfällt, nicht (mehr) gilt (ebenso LAG München 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09; LAG Köln 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09; a. A. z. B. LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 - 11 Sa 64/09).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10

    Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente -

    Statt dessen handelt es sich um einen "normalen" Zahlungsanspruch, der den allgemein geltenden Fristen unterfällt (LAG Berlin-Brandenburg 07.10.2010 unter 2.3; LAG München 29.07.2010 - 3 Sa 217/10 unter II 2 a, b; LAG Köln 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 unter I 3; Gaul/Josten/Strauf , BB 2009, 497, 499).
  • VGH Bayern, 22.05.2012 - 12 ZB 11.1063

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; krankheitsbedingte

    Zu Recht weist die Landesanwaltschaft Bayern darauf hin, dass insoweit auch darzulegen gewesen wäre, ob und inwieweit hier tarifrechtliche oder gesetzliche Ausschlussgründe und Verfallsfristen etwa einer Geltendmachung von Urlaubsansprüchen durch den Beigeladenen entgegenstehen (vgl. dazu LAG München vom 29.7.2010 Az. 3 Sa 217/10 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 14.07.2011 - 5 Sa 67/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit - Anwendbarkeit

    Die erkennende Berufungskammer schließt sich der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte an, die weit überwiegend die Frage des Verfalls eines Urlaubsabgeltungsanspruchs aufgrund Nichteinhaltung tariflicher Ausschlussfristen bejaht (vgl. LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10 - LAG Düsseldorf 23.4.2010 - 10 Sa 203/10 -, zit. nach juris; LAG Hamm, 24.06.2010 - 16 Sa 371/10 - LAG Berlin-Brandenburg 07.10.2010 - 2 Sa 1464/10 - zit. nach juris; LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 - LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10 - LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10 -).
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2010 - 13 Sa 1050/10

    Tariflicher Verfall eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Konsequenz der Aufgabe der Surrogatstheorie und der Behandlung des Urlaubsabgeltungsanspruchs als Zahlungsanspruch ist dann aber, dass der Anspruch tariflichen Ausschlussfristen unterliegt und wie sonstige Geldansprüche auch innerhalb der Ausschlussfrist geltend zu machen ist (so auch LAG München vom 29.07.2010, 3 Sa 217/10; LAG Hamm vom 24.06.2010, 16 Sa 371/10; LAG Köln vom 20.04.2010, 12 Sa 1448/09).
  • LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10

    Tariflicher Verfall eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Der Urlaubsabgeltungsanspruch sei nunmehr als normaler Geldleistungsanspruch zu behandeln, der denklogisch und zwingend den tariflichen Ausschlussfristen unterfalle (LAG München, Urteil vom 29.07.2010, AZ: 3 Sa 217/10 - Juris; LAG Hamm, Urteil vom 24.06.2010, AZ: 16 Sa 371/10 - Juris; LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010, AZ: 12 Sa 1448/09 - LAGE Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
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